Immobilien Investments in Zeiten der Nullzinspolitik

Nullzinspolitik und Immobilieninvestments haben eine interessante Korrelation, die nicht von der Hand zu weisen ist. Es ist nachvollziehbar, dass man dank einer niederen Zinsbelastung Immobilien Investments leichter tätigen kann. In den letzten Jahren hat sich das auch sehr stark auf die Nachfrage ausgewirkt. Ein Immobilien Investment ist aufgrund der anhaltend niederen Zinsen auch für private Käufer interessant. Wer einen Grundstock an Eigenkapital vorweisen kann, wird sich bei der Bank auch einen besseren Verhandlungsspielraum herausholen können. Die Kehrseite des veränderten Anlageverhaltens ist jedoch, dass auch die Preise in den letzten Jahren sehr stark angestiegen ist. Dies betrifft im Übrigen nicht nur Immobilien, sondern auch andere Anlageklassen.

Aktienmärkte versus Investment in Immobilien

Man sieht zum Beispiel an den Aktienmärkten einen stark anhaltenden Trend. Das billige Geld wird auch dazu verwendet, in Aktieninvestments zu investieren. Allerdings kann man nur so lange von einem Anlagenotstand sprechen, bis es keine Alternativen gibt. Das ist eine veränderte Darstellung zu einem Immobilien Investment. Man darf auch nicht vergessen, dass Immobilien ein essenzielles Lebensbedürfnis darstellen. Die Menschen müssen ein Eigenheim vorweisen und das aus verschiedenen Gründen. Sie brauchen einen Platz zum Schlafen. Das Bedürfnis lässt sich aber auch noch erweitert darstellen, denn auch ein Arbeitgeber wird eine Hauptwohnsitzadresse verlangen. Wenn Sie also in eine Immobilie investieren, dann wird aus verschiedenen Gründen ein breiter Band an Vor- und Nachteilen diskutiert werden.

Steuerliche Überlegungen beim Kauf von Immobilien

Sie werden grundlegend zu diskutieren haben, ob Sie die Immobilie für sich selbst anschaffen oder es sich tatsächlich um ein Vermietungsobjekt handeln soll. Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden werden, hat das weitreichende Konsequenzen auf ihre Investmententscheidung. Ein Beispiel mag, das für den Leser und die Leserin verdeutlichen. Wenn Sie in eine Immobilie investieren, die Sie selbst bewohnen möchten, dann wird diese als privater Besitz angenommen. Natürlich hat diese Entscheidung auch steuerliche Konsequenzen. Alle im Zusammenhang mit dem Immobilien Investment assoziierten Ausgaben können daher auch nicht als Betriebsausgaben steuerlich angesetzt werden. Wenn Sie das Objekt allerdings für Vermietungszwecke anschaffen möchten, dann gelten diese Vorschriften nicht. Alle Zahlungen können daher auch steuerlich geltend gemacht werden. Selbst die Anwaltskosten gelten bereits als betrieblich veranlasst und reduzieren Ihren Gewinn.